Eintragungspflicht WiEReG: Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Das Register wurde vom Bundesministerium für Finanzen für die Zwecke der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eingerichtet und beinhaltet Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts. 

Auf Grundlage des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes ist von allen betroffenen Rechtsträger eine Meldung des/der wirtschaftlichen Eigentümer/s an das Register binnen 4 Wochen ab Eintragung im Firmenbuch vorzunehmen. Diese Meldung kann vom Unternehmen oder von Ihrem rechtlichen Vertreter z.B. Steuerberater vorgenommen werden. Die Meldung der Daten erfolgt elektronisch über das Unternehmensserviceportal. Zur Verwendung des Portals ist eine Registrierung unter  www.usp.gv.at erforderlich. Details und Hilfestellungen zur Registrierung auf www.bmf.gv.at/finanzmarkt/register-wirtschaftlicher eigentuemer/Karussell/Voraussetzungen.html.